Bettenkapazität zusätzlich zur Inzidenz beim Beschluss von Maßnahmen berücksichtigen

Bettenkapazität zusätzlich zur Inzidenz beim Beschluss von Maßnahmen berücksichtigen

Die Lage in deutschen Krankenhäusern spitzt sich zu. Wir erleben, wie sich die Stationen mit Covid-19 Patienten füllen. Diese müssen insbesondere aufgrund der gefährlicheren Mutante B.1.1.7 immer öfter beatmet werden, sind zunehmend jünger und haben seltener Vorerkrankungen als die Covid-Patienten im vergangenen Jahr.
Für Pflegekräfte wird die psychische und körperliche Belastung immer größer und nicht wenige geraten an ihre Grenzen. Die Jobflucht hat seit Beginn der Corona-Pandemie massiv zugenommen. Dass sich die sächsiche Coronaschutzverordnung hinsichtlich der zu ergreifenden Maßnahmen neben der Inzidenz an den Bettenkapazitäten in den Krankenhäusern orientiert, finde ich deshalb richtig und wichtig.
Diese Regelung sollte meiner Meinung auch in das Infektionsschutzgesetz des Bundes aufgenommen werden. Die Inzidenz allein ist ein guter Frühwarnindikator, aber Einschränkungen und Lockerungen sollten vor allem von der Zahl der belegten Betten in der jeweiligen Kommune oder Region abhängen. Nur so können wir gewährleisten, dass nicht wieder Patienten ertragen müssen, dass ihre geplante Untersuchung oder Therapie verschoben wird.